I. Gegenstand des
Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung von Equidenhufen. Die
Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Frau Julia Wehner (nachstehend Hufpfleger genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Pferdebesitzers oder
dessen Beauftragten (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche
Verschlechterungen des Equiden, die auf Fehler in der Bearbeitung zurückzuführen sind unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag nach der Kenntnisnahme durch den Auftraggeber schriftlich oder
fernmündlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Bearbeitung der Hufe ist das Unternehmen
berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen, insofern keine Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, unzumutbar
verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
zu.
3. Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 7
Tagen.
III. Pflichten des
Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er
sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an dem Equiden besitzt.
2 . Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und saubere Vorstellung
des Equiden verantwortlich.
3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Sicherheit der sich in den
gleichen Räumlichkeiten befindlichen Personen und Sachgegenständen indem er für eine fachgerechte Anbindung des Equiden sorgt.
4. Kann ein Auftrag aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers
liegt, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung demm Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.
5. Trifft den Hufpfleger keinerlei Verschulden an der
fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen ihn.
IV. Preise
Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils
gültigen Preislisten des Hufpflegers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
V. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Hufpfleger abzuschließenden/ abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Hufpfleger erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Hufpfleger ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschliessliche Gültigkeit
dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.
VI. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Hufpfleger und dem Auftraggeber kommt
entweder durch eine fernmündliche Auftragsbestätigung oder E-Mail seitens des Hufpflegers oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Hufpflegers zustande. Der Hufpfleger hat das Recht,
noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen
bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Hufpfleger bestätigt sind.
VII. Ort und Zeitpunkt
1. Auftraggeber und Hufpfleger erbringen ihre Leistung an einem
von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt.
2. Der Hufpfleger erbringt seine Leistung nur, wenn der Eigentümer oder
eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist.
3. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunktes ist nur
mit Bestätigung gültig.
4. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden
Seiten bis zu einer Dauer von 1,5 Stunden akzeptiert werden.
5. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden,
kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
6. Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch
höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.
VIII. Abnahme
1. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den
Eigentümer oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person.
2. Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte geschäftsfähige
Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.
IX. Haftung
1. Der Hufpfleger haftet nicht für seine ununterbrochene
Erreichbarkeit , ebenso wenig dafür, dass durch die Bearbeitung der Hufe bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der
Hufpfleger nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des
Hufpflegers.
3. In allen anderen Fällen haftet der Hufpfleger, wenn wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren
Schäden findet nicht statt.
4. Der Hufpfleger haftet nur für Schäden, die in direktem zeitlichen
Zusammenhang mit der Bearbeitung stehen.
5. Die Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder
Haltung des Equiden von Seiten des Eigentümers oder einer von ihm beauftragten Person nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird oder im Vorfeld von
dem Hufpfleger auf die möglichen Folgen hingewiesen wurde.
X. Haftungsausschluß
Der Hufpfleger haftet nicht für Schäden, die aus der allgemeinen
Tiergefahr heraus entstehen. Ebenso wenig haftet er für Schäden am Equiden, die das Tier sich selbst zugefügt hat, oder die ihm durch andere als von dem Hufpfleger zugefügt
wurden.
XI. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der
Sitz des Dienstleisters.
2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches
Recht.
XII. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von
dem Unternehmen angegebenes Konto oder in bar zu leisten.
2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise
in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.